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   FG Schleswig-Holstein, 19.11.2014 - 5 K 65/13   

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https://dejure.org/2014,44466
FG Schleswig-Holstein, 19.11.2014 - 5 K 65/13 (https://dejure.org/2014,44466)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.11.2014 - 5 K 65/13 (https://dejure.org/2014,44466)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. November 2014 - 5 K 65/13 (https://dejure.org/2014,44466)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 3 Nr 13 EStG 2009, § 3 Nr 26 EStG 2009, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG 2009, § 9 Abs 1 EStG 2009, § 3 Abs 1 BrandSchG SH
    Steuerbefreiung für Reisekostenvergütungen nach § 3 Nr. 13 EStG

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlehnung des steuerlichen öffentlich-rechtlichen Reisekostenbegriffs an die Abzugsfähigkeit von Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerbefreiung für Reisekostenvergütungen nach § 3 Nr. 13 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbefreiung für Reisekostenvergütungen nach § 3 Nr. 13 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12 und 13 EStG
    Reisekosten- und Umzugskostenvergütungen sowie Trennungsgelder nach § 3 Nr. 13 EStG
    FG Schleswig-Holstein vom 19.11.2014
    Steuerfreie Einnahmen nach dem EStG, ABC-Form
    ABC-Form

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 452
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 08.10.2008 - VIII R 58/06

    Steuerfreie Fahrtkostenpauschale für politische Mandatsträger

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.11.2014 - 5 K 65/13
    Danach werden Reisekostenvergütungen für Aufwendungen gezahlt, die dem Arbeitnehmer durch dessen berufliche Tätigkeit für Fahrten außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte entstanden sind (vgl. Tormöhlen Korn, § 3 Nr. 13 EStG Rn. 7; Stuhrmann in Bordewin/Brandt, EStG, § 3 Nr. 13 Rn. 7; Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 08. Oktober 2008 VIII R 58/06, BFHE 223, 139, Bundessteuerblatt - BStBl - II, 2009, 405).

    Etwas anderes folgt nach Auffassung des Senats auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 (VIII R 58/06, BFHE 223, 139; BStBl II 2009, 405).

    Der Senat folgt soweit der Maßgabe des BFH-Urteils vom 8. Oktober 2008 (VIII R 58/06, BFHE 223, 139; BStBl II 2009, 405), nach dem der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verlangt, die Erstattung im Sinne des § 3 Nr. 13 EStG nur dann als einkommensteuerfrei anzuerkennen, wenn sie der Abgeltung eines Aufwands dient, der, hätte ihn der Arbeitnehmer selbst zu tragen, als Werbungskosten abziehbar wäre (vgl. Erhard in Blümich, EStG, § 3 Nr. 13 Rn. 13; von Beckerath in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 3 Nr. 13 Rn. B 13/55; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 3 Nr. 13 EStG Rn. 2).

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